Ebay – Betrug mit USB-Sticks. Käuferschutz greift nicht.

Im Dezember 2017 erwarb ich vom eBay Anbieter ’superheros_costume‘ einen USB-Stick mit angeblich zwei Terabyte Speicherkapazität für etwas über 20 €. Noch während er auf dem Versandweg zu mir war, wies mich ein Freund darauf hin, dass billige USB-Stick mit dermaßen hohen Speicherkapazitäten höchstwahrscheinlich betrügerisch in den Handel gebrachte Technik seien und nur eine erheblich geringere Speicherkapazität haben, aber durch eine Software einen anderen Eindruck vermitteln.

So vorgewarnt, testete ich den neuen USB-Stick nach Erhalt. Ich kopierte 10 GB Daten darauf und prüfte anschließend, ob diese Daten zu lesen waren. Das war nur teilweise der Fall und durch Versuche stellte ich fest, dass dieser USB-Stick in Wahrheit nur rund sieben GB Daten speichern konnte. Offenbar wurden die zuerst kopierten Dateien einfach überschrieben. Das Kopieren der Daten hatte auch sehr lange gedauert und die lahme Geschwindigkeit hatte nichts mit USB 3.0 zu tun.

Im Internet stehen diverse Artikel über solche USB-Sticks. Sie werden in großer Anzahl verkauft und die Käufer mit falschen Angaben betrogen. Die Anbieter sitzen oft in Asien und reagieren nicht auf Beschwerden.

Ausdrücklich wird der Käuferschutz bei Bezalung mit PayPal angeboten

Ich teilte dem Verkäufer mit, dass der von ihm gelieferte USB-Stick keine zwei Terabyte Speicherkapazität hatte, sondern nur eine erheblich geringere. Es wurde keine Rückgabe angeboten. Ich meldete den Fall bei eBay.

„The capacity of 2 TB is a fake. This USB-stick is good for 8 GB and the speed is not USB 3.0. It is far to slow.“

Daraufhin erhielt ich zweimal vom Verkäufer folgende Bitte:

„Sehr geehrter Kunde, Kann ich bitte bestätigen, dass Sie Ihre Artikel erhalten haben? Wenn alles in Ordnung ist, würden Sie uns bitte ein positives Feedback geben. Ihr Feedback ist sehr wichtig für unseren kleinen Laden. Danke für Ihren Einkauf
Die besten Wünsche. Carol“

Der Käufer möchte die Bestätigung des Wareneingangs und bitte um eine positive Bewertung anstatt eine Rückgabe einzuleiten.

Eine Rückgabe wurde nicht angeboten!

Erstaunlicherweise schickte mir eBay am 20. Januar eine E-Mail mit der Nachricht, die Rückgabe sei abgeschlossen. Sie hatte jedoch gar nicht stattgefunden. Ich stellte daraufhin fest, dass der Kauf aus meiner Einkaufsliste gelöscht war. Somit konnte ich auch keine negative Bewertung und eine Warnung für weitere Käufer eintragen. Ferner griff der angebotene Käuferschutz hier nicht. Es war nicht zu einer Rückzahlung gekommen.

eBay: Rückgabe angeblich abgeschlossen

Der gleiche Verkäufer bietet auf Ebay noch immer solche betrügerischen USB-Sticks an. Es gibt zahlreiche negative Bewertungen, die auf Fake-USB-Sticks hinweisen.

Ebay weist auf ein weiteres Angebot von Fake-USB-Sticks hin (erstes, links) . Der Betrug geht weiter.

Der Betrug geht weiter.
Obwohl diese Betrugsmasche mittlerweile von vielen Medien aufgegriffen wurde, geht sie weiter und eBay bietet sich dafür weiterhin als Plattform an.

Screenshot vom 31. 1. 2018. Fake-Flash-Drive. Der Betrug mit falschen Speicherkapazitäten geht weiter.

Fazit

1.  Der angebliche Käuferschutz existiert nicht. Vermutlich setzen die Anbieter, eBay und PayPal darauf, dass die Kaufsumme zu niedrig sei und sich viele Betrogene deshalb nicht den Aufwand einer vernünftigen Klärung zumuten.

2. Da solche Sticks weiterhin auf eBay angeboten werden, macht es sich gemein mit Betrügern. Anders kann man eine solche Form des Abschlusses und vor allem die weitere Präsenz solche Produkte auf der Versteigerungsplattform gar nicht betrachten. Ebay-Geschäfte beruhen auf Vertrauen und wenn das nicht gegeben ist, weil eine solche Versteigerungsplattform eine breite und nachhaltige Betrugsmasche nicht nur stoppt, sondern durch die Gebühren davon profitiert, ist das höchst verwerflich.

Wie geht es weiter? Natürlich möchte ich das Geld zurück bekommen und auch, dass diese Dinger aus dem Angebot bei Ebay verschwinden. Sollte man dies anzeigen?

3 Gedanken zu „Ebay – Betrug mit USB-Sticks. Käuferschutz greift nicht.

  1. Das ist vollkommener Quatsch. Wenn keine Rückgabe angeboten wird, kann immer noch der Käuferschutz greifen. Hier wurde schlicht und ergreifend versäumt, eBay einzuschalten. Das wäre ab dem 31. Dezember 2017 möglich gewesen (ab 11. Tag nach dem Öffnen der Rückgabeanfrage) Das wurde hier aber offenbar nicht gemacht. Das muss man selber anklicken. Das passiert nicht automatisch. So ist diese Rückgabe einfach nach 30 Tagen Höchstlaufzeit ausgelaufen, weil keiner der Beteiligten mehr in irgendeiner Form reagiert hat. Nutzlose E-Mail an den Verkäufer schreiben ist sinnlos. Einfach sobald als möglich eBay involvieren und dann läuft es. Nur die Meldung der Rückgabe reicht nicht. Erst das Einschalten aktiviert den Käuferschutz.

    Viel Gequarke um nichts. Hätte man ganz chillig über den Käuferschutz klären können, wenn dieser eingeschaltet worden wäre. Wurde er aber nicht. Pech gehabt, würd ich sagen. Vielleicht mal richtig über die Abläufe informieren und dann rummeckern.

    1. Falsch. Alles, was möglich war, wurde getan. Aber im Ebay System wurde – wie auch immer das gehen mag – vermerkt, dass der Stick zurückgegeben wurde. Damit konnte kein Käuferschutz mehr beantragt werden, auch wenn nachweislich gar kein Geld vom Verkäufer zurückgezahlt wurde. Telefonate mit Ebay liefen ins Leere und bei der Summe lohnte sich die Einbeziehung eines Anwalts nicht.

  2. Ich habe das gleiche Problem und auch hier wurde seitens PayPal entschieden nichts zurückzuzahlen. Hat jemand erfolgreich etwas unternommen?

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