Der motorisierte Roller (E-Roller / Electric Scooter) darf seit Mitte Juni 2019 in Deutschland gefahren werden und avanciert zum Hit in den Städten, die von den Verleihern bedient werden. Die Idee ist einfach. Die Scooter stehen an stark frequentierten Stellen herum und können spontan mithilfe eines Smartphones und der dazugehörigen App freigeschaltet werden, um gefahren zu werden.
Wer diese Form der Fortbewegung in Berlin ausprobieren möchte, wird besonders im Dreieick zwischen dem Hauptbahnhof, Potsdamer Platz und Siegessäule fündig. Alle paar Meter steht ein E-Scooter herum. Natürlich sind sie auch zwischen dem Brandenburger Tor und Alexanderplatz zu finden.
Zum Testen begibt man sich am besten früh morgens oder spät abends zur Straße des 17. Juni zwischen Siegessäule und Brandenburger Tor. Die dort vorhandenen breiten und geraden Radwege sind zum Probieren geeignet wenn sie eingermaßen leer sind. Allerdings ist es verboten, mit den E-Scootern auf dem Gehweg zu fahren! Versucht es nicht an einem Sonntagnachmittag bei gutem Wetter. Dann sind die Wege nämlich einfach zu voll.
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Die E-Roller sind schnell. Trotzdem darf man sie ohne Helm fahren. Verschiedene Anbieter sind bereits vertreten: Lime, VOI, Circ, Tier usw.
Um ihre Roller zu fahren, benötigt man ihre jeweilige App und muss mindestens 18 Jahre alt sein. Abgerechnet wird pro Minute, die 15-20 Cent kostet. Je nach Anbieter ist eine Grundgebühr von einem Euro fällig. Für E-Roller von Tier entfällt die Grundgebühr und eine Minute kostet 15 Cent.
E-Scooter darf man auf Radwegen fahren, nicht aber auf Gehwegen! Gibt es keine Radwege, kann man auf Straßen ausweichen. Nicht nur die Kids fahren oft zu zweit auf den Scootern, was verboten ist. Viele Nutzer kennen die betreffenden Vorschriften gar nicht oder ignorieren sie. Regelverstöße können den Führerschein kosten.
E-Scooter sind auf der Straße, in Parks, auf Rad- und Fußwegen unterwegs. Schon jetzt gibt es Meldungen, dass sie bei alkoholisierten Personen beliebt sind. Böse Unfälle sind nicht nur vorprogrammiert, sondern finden laufend statt. Knochenbrüche, Schürfwunden und vor allem Kopfverletzungen sind die Folge. Hier herrscht auf jeden Fall ein Kontrollbedarf, weil man auf Fußwegen nicht vor den E-Scootern sicher ist, die teilweise mehr als die erlaubten 20 km/h drauf haben. Fußgänger legen je nach Gangart auf guten Wegen etwa 5 -8 km/h zurück und rechnen meist gar nicht mit den schnellen Flitzern, die häufig von ungeübten Gelegenheitsfahrern benutzt werden. Selbst auf Straßen und dicht befahrenen Kreuzungen, wie vor dem Brandenburger Tor, kurven die E-Scooter in halsbrecherischer Weise zwischen den Autos und Reisebussen umher, um in das Menschengedränge bei Sehenswürdigkeiten einzutauchen.
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Die Anbieter wissen, wo ihre mietbaren E-Roller stehen, weil sie über GPS geortet werden können. Tier vereinbarte mit der Stadt Hamburg, dass die E-Scooter in Parks mit reduzierter Geschwindigkeit fahren dürfen. Sicherlich wird man die GPS-Standortbestimmung zukünftig nutzen können, um die maximale Geschwindigkeit automatisch zu drosseln. Bislang scheint das aber noch nicht der Fall zu sein. Muss davon ausgehen, dass die Fahrstrecken und genauen Fahrzeiten aufgezeichnet werden. Solche Protokolle werden beim Erkennen und Ahnden von Verstößen eine Rolle spielen. Es ist nicht abwegig, dass die Anbieter zukünftig mit den Gemeinden kooperieren müssen, um Strafen für automatisch festgestellte Ordnungsverstöße automatisch abzubuchen. Wenn die Gemeinden nämlich feststellen, dass die E-Scooter zu gefährlich sind, weil Regeln zu häufig missachtet werden, dann droht den Anbietern der Wegfall ihres Geschäftsfeldes. Dem können sie nur entgegenwirken, indem sie durch ihre Geschäftsbedingungen entsprechende vertragliche Grundlagen festlegen.
Laßt euch den Spaß nicht entgehen und haltet euch an die Vorschriften!