Vorsicht! Käuferschutz von PayPal bei eBay

Als Verkäufer riskiert man den Verlust von Geld und Ware bei Beschwerden des Käufers, wenn mit PayPal bezahlt wird. Beispiel: Ich nutze eBay seit 1999 als Privatverkäufer und habe kürzlich einen Artikel an einen Käufer im Ausland verkauft. Der Gegenstand, ein Lichtkopf für einen Vergrößerer aus dem Fotolabor, war technisch einwandfrei. Im Angebot war er mit mehreren Fotos und Erläuterungen  gut beschrieben. Trotzdem behauptete der Käufer, dass er defekt geliefert wurde. Er schrieb mir, dass er zuerst etwas ausgetauscht hatte, und dann klackerte etwas im Inneren und ein Hebel zeigte nicht die gewünschte Funktion, worauf er das Gerät aufschraubte um es zu untersuchen. Dabei kamen ihm zwei Plastikteile entgegen.  *

Er forderte eine Rücknahme, die ich ablehnte, weil das Gerät bis zum Versand perfekt funktionierte und ich eine Rücknahme im Angebot ausgeschlossen hatte. Außerdem darf niemand ein Gerät aufschrauben, wenn man eine Beschwerde hat. Mit neuen Geräten aus dem gewerblichen Handel würde man dadurch sofort jeden Anspruch auf eine Garantie und Gewährleistung verlieren.

Transportschaden möglich

Es kann nie ausgeschlossen werden, dass ein Gegenstand während des Versands einer übermäßigen Belastung ausgesetzt wird, wie einen starken Stoß oder einen Sturz aus einer zu großen Höhe, und deswegen trotz einer guten Verpackung beschädigt wird. Dieser Aspekt wurde in dem Fall überhaupt nicht berücksichtigt und somit DHL, das Transportunternehmen, gar nicht erst informiert.

Außer Spesen, nicht gewesen. Geld weg, Ware weg

Heute erfuhr ich von eBay, dass der Fall abgeschlossen wurde. Der Käufer erhielt sein Geld (über 200 €) zurück.

Wenn man als Privatverkäufer nach dem Absenden eines intakten Gerätes die Verantwortung für die Gefahr des Versandes und der Abwicklung eines Käufers tragen muss, kann man bei eBay viele Dinge gar nicht mehr verkaufen.

Hinweis auf Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme ist wirkungslos

Wenn zudem ein ausdrücklicher Hinweis auf einen Privatverkauf unter Ausschluss der Garantie, Gewährleistung und Rücktritt im Angebot nicht berücksichtigt wird, ist das heftig. Das kann man nur machen, wenn man dem Verkäufer eine Betrugsabsicht durch Verschweigen eines offensichtlichen Mangels unterstellt.

Kein PayPal mehr beim Verkauf!

Praktisch kann man sich bei eBay davor nur schützen, indem die Zahlungsoption über PayPal ausgeschlossen wird.  Das ist dringend anzuraten. Es ist doch absurd, dass der Verkäufer PayPal Gebühren bezahlt, um anschließend sein Geld nicht zu erhalten. Im Streitfall bezahlt man somit flotte willkürliche Entscheidungen zugunsten des Käufers und zulasten des Verkäufers. Die eBay Fallbetreuung hat einen erpresserischen Charakter; man soll die Rücknahme akzeptieren, um keinen Rufschaden zu erleiden. Und dafür sollen Verkäufer Gebühren an PayPal bezahlen?

Bietet man statt PayPal den Geldtransfer mittels einer Überweisung auf ein Konto an, muss der Käufer im Streifall direkt mit dem Verkäufer verhandeln, während man sonst als Käufer sein Geld nicht erhält, die Ware los ist und nicht einmal weiß, mit wem man einen Rechtsstreit hat und wie kompliziert das Ganze wird.

Muss man als Verkäufer auf sein Geld verzichten?

Wir werden die gesetzlichen Möglichkeiten einer Gegenwehr überprüfen, weil das Verhalten von eBay / PapPal so nicht akzeptabel ist.

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*  Auszug aus der Schadensmeldung des Käufers:

„When I was installing the 6×6 light box insert, I noticed something loose rattling inside the head. When I tested the function of the head, I found out that the left side lever did not function. ….. I then proceeded to remove the front cover from the head, to investigate. ….  Importantly, I feel that the price I paid for it does not reflect the condition it turned out to be in.  …“

Kommentar: Dieser angebliche Schaden existierte vor dem Versenden nicht.  Wenn der Gegenstand  tatsächlich nach dem Eingang des Pakets vorhanden war, dann hätte man das Paketunternehmen verständigen müssen. Schließlich gab es eine Transportversicherung. Zudem kann man nicht einfach eine Platte am Gerät abschrauben, um zu prüfen, wie es innen aussieht.

4 Gedanken zu „Vorsicht! Käuferschutz von PayPal bei eBay

  1. Bei einer Versteigerung auf eBay kommt ein Kaufvertrag zustande und der Anbieter kann durchaus Regeln und Bedingungen formulieren. Dass eBay diesen Kaufvertrag auf Antrag des Käufers annulliert und dem Verkäufer sein Geld abnimmt, während zugleich die Ware weg ist, ist Diesbstahl und eine Rechtsanmaßung, die so nicht geht.

  2. Hallo Thomas,

    dein Fall liegt ja jetzt schon ein gutes halbes Jahr zurück. Wie ist denn die Sache schlussendlich ausgegangen oder befindet sich der Fall noch in der Schwebe?

    Genau vor solchen Dinge habe ich nämlich auch Angst und biete Paypal nur bedingt an.

    Besten Dank und viele Grüße,
    Robert

    1. Der Fall wurde sowohl von Ebay als auch von Paypal komplett ignoriert. Im Ebay System stand einfach, dass ein Rückgabe erfolgt war. Die haben den Fall einfach ausgebucht. Telefonische Proteste brachten nichts. Noch immer werden solche Sticks mit betrügerischen Angaben über die Kapazität in großer Menge über Ebay verkauft.

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