Mieter schuld an verlängerter Sanierung?

Sanierung eines Hauses im zweiten Jahr, 12 Monate nach der schriftlich angekündigten Fertigstellung. Seit einigen Tagen finden in einer Wohnung mehrstündige Schleifarbeiten statt. Die alten Fenster werden ausgehangen und ihre Holzrahmen geschliffen. Das passiert zum Teil auf dem Balkon über einem darunterliegenden Schlafzimmer. Der Schall verbreitet sich durch das Mauerwerk. Der Mieter in der darunterliegenden Wohnung ist erkältet und hält 2-3 Tage Bettruhe für angemessen. In seinem Schlafzimmer dröhnt es wegen der Schleifarbeiten. Im anderen Zimmer ist es ebenfalls laut, weil die Blecheinfassung der Mauerkrone des Balkons erneuert wird. Aus gesundheitlichen Gründen bittet der Mieter die Hausverwaltung und die Bauleiterin, die Schleifarbeiten einen Tag einzustellen. Bei den vielen Baustellen im Haus hätten die Arbeiter an anderer Stelle eingesetzt werden können.

Die Bauleiterin antwortet: “ … generell gibt es für die Bauleitung Probleme in dieser Wohnung die erforderlichen Baumaßnahmen durchzuführen, wegen Ihren ständigen Klagen. Mit den Malern ist jetzt ein allerletztes Mal vereinbart worden, dass morgen nur am Vormittag geschliffen wird und ab 12 Uhr die Arbeit unterbrochen wird. In Zukunft kann leider keine Rücksicht mehr auf Ihre Anmerkungen genommen werden da der Fertigstellungstermin sonst nicht mehr eingehalten werden kann. …“

Nanu? Gemäß eines Schreibens der Hausverwaltung aus dem Vorjahr sollte die Sanierung des Hauses seit einem Jahr abgeschlossen sein. Daraus wurde nichts. Verlässliche Informationen über die weiteren Maßnahmen gab es nicht. Die Bauleiterin reagierte zunehmend genervt auf die Beschwerden der Mieter.

Alte Fenster mit undichten Rahmen. Kein Schutz vor Baustaub
Alte Fenster mit undichten Rahmen. Kein Schutz vor Baustaub

Ständige Klagen?

Die Wohnung des Mieters wurde häufig durch unangekündigte und laute Arbeiten im Zuge der Haussanierung beeinträchtigt. Er hatte die Hausverwaltung darum gebeten, ihn vorab über laute Baumaßnahmen zu informieren, damit er als freiberuflich zuhause Tätiger die Möglichkeit hatte, sich um Ausweichmöglichkeiten zu kümmern. In dem Zusammenhang wies er die Hausverwaltung auf ihre vertraglichen Pflichten hin. Daraufhin schrieb ihm die Bauleiterin eine E-Mail, in der zeitliche Korridore für laute Arbeiten in der Wohnung über ihm aufgeführt wurden. Die Daten hatten keinen Bezug zur Realität.

Bauschutt auf dem Balkon
Bauschutt auf dem Balkon

Vor einigen Wochen fanden Ausbesserungsarbeiten an den Schornsteinen statt. So auch an dem Zug von seiner Gastherme. Dadurch rieselte feiner brauner Staub in die Küche. Einige Lebensmittel mussten entsorgt werden. Es kam zu einer Beschwerde bei der Hausverwaltung und der Bauleiterin. Sie erschien und begutachtete die Situation. Infolgedessen wurde eine Wartung der Therme auf Kosten der Hausverwaltung veranlasst. Der Mieter hatte sie erst im vorigen Juni inspizieren und reinigen lassen. Durch den staubigen Niederschlag war dieser Vorgang wenige Wochen danach nochmals nötig. Der Baustaub, der seit Monaten in die Wohnung drang, war für ihn als Allergiker ein große Belastung. Die alten Fensterrahmen waren undicht. So drang er von außen ein, aber auch durch den schmutzigen Hausflur. Wirksame Maßnahmen zur Vermeidung der Verstaubung von bewohnten Wohnungen gab es nicht. Die Bauleiterin meinte dazu, der Staub sei unbedenklich. Da hatte sich der Bock zum Gärtner gemacht.

Ihre Antwort auf die begründete Bitte des Mieters enthielt keinen Genesungswunsch und kein Wort der Entschuldigung. Der Hinweis auf die Gefährdung einen nicht näher genannten Fertigstellungstermin war bizarr, denn kein Mieter kannte ihn. Die Sanierung des Hauses sollte im Oktober 2013 abgeschlossen sein. Anfang 2014 hieß es mündlich seitens der Bauleiterin, dass sie bis Oktober 2014 dauern sollte. Diese Verlängerung um 133%  reichte immer noch nicht.

Lag es an den Mietern? Durfte die verantwortliche Bauleiterin diese Antwort abschicken? Nein, und schon gar keine Schuldzuweisungen für bauliche Verzögerungen! Zynismus dieser Art passte nicht zu der Dame, die sich an anderer Stelle für das Wohl ihrer Mitmenschen engagierte.  Überforderung berechtigt nicht zu solchen Statements.

3 Gedanken zu „Mieter schuld an verlängerter Sanierung?

  1. Wohnen Mieter in einem Haus, das durch Sanierungsmaßnahmen zu einer Baustelle wird, ergeben sich daraus beträchtliche Einschränkung ihrer Lebens- und Wohnqualität. Instandhaltungsmaßnahmen sind notwendig; alles verschleißt und muss von Zeit zu Zeit repariert oder ersetzt werden. Dass das eigene Heim im Rahmen einer notwendigen Sanierung in seiner Eigenschaft als privater Rückzugsort temporär durch Dreck und Lärm beeinträchtigt wird, ist im gebotenen Maße hinzunehmen. Jedoch besteht seitens der Vermieter und Bauleitung eine Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen, die das Haus bewohnen. Sie sind ausreichend vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, wie Baustaub, der in bewohnten Räumen nichts zu suchen hat.

    In § 535 des BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, heißt es in Abs. 1:

    „Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.“

    Der Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit durch die zweite Pflicht des Vermieters, nämlich sie im geeigneten Zustand zu erhalten, eingeschränkt. Das wussten die Gesetzgeber. Jedoch ist dieses Gesetz kein Freibrief für extrem ausufernde Belastungen der Mieter oder gar ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Eine Mietsache ist nicht im vertragsgemäßen Zustand, wenn die Wohnung dauerhaft verstaubt ist und immer wieder durch extremen Lärm quasi unbewohnbar wird, die angekündigte Bauzeit stark verlängert wird mit massiven Belastungen sowie einer Aussetzung der Hausordnung.

    Die menschliche Spezies Mieter hat einen Anspruch auf Informationen. Wie lange finden die Sanierungsmaßnahmen statt, in welchem Maße beeinträchtigen sie das Wohnen und Leben, und an wen können Sie sich wenden, wenn etwas schief läuft? Mieter sind Menschen. Wenn ihre Nerven nach Monaten des Stresses blank liegen und sie in der Kommunikation mit der Bauleitung und Hausverwaltung zu Querulanten abgestempelt werden, ist dies ein grober Mangel.

    Die Kompetenz und Qualität einer Bauleitung ergibt sich unter anderem aus ihrer Fähigkeit, verlässlich und realistisch zu planen und die Betroffenen zu informieren. Inkompetenz und ein Mangel an Realismus sind kein Freibrief für Unhöflichkeiten gegenüber Mietern, die lange unter einer Haussanierung leiden müssen und sich praktisch kaum gegen die Zustände wehren können.

    Sie haben nicht nur einen Anspruch auf Schutz, sondern auch auf Respekt und Höflichkeit. Eine zeitlich weit über das angekündigte Datum hinaus ausgedehnte Baumaßnahme darf sie nicht durch Staub, Lärm und Unruhe krank machen oder die Existenzsicherung von tagsüber im Hause Tätigen gefährden. Eigentum verpflichtet, heißt es. Dies gilt auch für gut situierte Hauseigentümer, die ihr Vermögen aus den Erträgen ihrer Immobilien mehren.

    LG Jens

  2. Wie verhält sich die Hausverwaltung, wenn eine Bauleiterin so eine Email verschickt? Gehört sie dazu oder ist es eine externe? Dann hätte die Bauleiterin gar nicht die Befugnis so etwas zu schreiben. Frag mal einen Rechtsanwalt.

    Sabine

  3. Die Bauleiterin hat einen Schuss weg. Die würde ich anzeigen. Mit Sicherheit ist die über das Ziel hinausgeschossen. Halte durch! LG Martin

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