Hartz IV. Fast kostenloser Tabak und selbstgebrautes Bier.

Die magere Erhöhung der Hartz IV Bezüge hat unsere ’soziale Hängematte‘ mal  wieder zum Toppthema gemacht. Mal abgesehen davon, dass durch diese Veränderung keine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in Sicht ist, muten die Kommentare zur Bemessung der Hartz IV Sätze seltsam an.

Die Medien berichten über anteilige Mittel für Kinobesuche, Schwimmbäder, Theater, Karten für Fussballspiele etc. und wir erfahren, dass Bier und Tabak anders bewertet werden.  Stets werden lächerlich kleine Summen genannt, die irgendwie unwürdig wirken. Aber anders herum muss man sich mal die Frage stellen, ob und wie oft ein ’normaler‘ Mensch tatsächlich ins Theater geht. Hand aufs Herz, wann wart ihr zum letzten Mal dort oder in einem Fussballstadion? Die Annahme, dass jeder alle Bestandteile des zugrunde gelegten Warenkorbs benötigt, ist lächerlich.

Interessant ist die Diskussion um Tabak. Wer solchen benötigt, zahlt vor allem Steuern. Eine Packung der gehobenen Konsummarken kostet derzeit ca. 4,70 Euro und enthält 19 Glimmstengel. Tabaksteuer und Mehrwertsteuer machen ca. 75% des Preises aus. Das ist eine Menge Geld und es verwundert nicht, wenn viele selbst drehen, billige Marken kaufen oder einen Tripp nach Polen machen, um dort günstig einzukaufen. Dennoch, Tabak aus dem Laden ist im Grunde genommen ein schlimmes Geldvernichtungskraut und nicht jedem ist es gegeben, darauf zu verzichten. Die Kosten dafür lassen sich extrem senken, durch den eigenen Anbau von Tabak auf dem Balkon, im Garten oder auf Brachflächen. Die Samen sind spottbillig und es bedarf keiner besonderen intellektuellen Fähigkeiten, um das Fermentieren der Tabakblätter zu erlernen. Spätestens nach der zweiten verarbeiteten Ernte dürfte man das drauf haben. Im Internet gibt es mehr dazu.

Bier ist ein weiteres Thema. Die Discounter bieten sechs Halbliterflaschen für weniger als zwei € an. Da kann nun wirklich niemand sagen, dass ein ALG II Empfänger sich keines leisten kann.  Dagegen ist billiger Wein wegen der höheren Wahrscheinlichkeit von üblen Nachwirkungen eher mit Vorsicht zu genießen. Für das preisgünstige Lidl- oder Aldi-Bier gilt das nicht mehr oder weniger als für die übrigen Pilssorten der namhaften Brauereien.  Beim Bier gibt es unter Umständen Sparpotenzial und Qualitätsverbeserungsmöglichkeiten, indem man es selbst braut. In England ist das nicht ungewöhnlich; hierzulande schon. Zum Brauen von  Bier und zur Herstellung von Wein ist grundsätzlich keine behördliche Genehmigung erforderlich, sofern die entsprechenden Höchstmengen nicht überschritten werden. Nur Schnaps darf man nicht ohne Lizenz brennen.  (Mehr dazu: www.brauen.de)  Für Bier gilt eine Höchstgrenze von 200 Liter pro Person bevor eine Steuerpflicht einsetzt.

Diese Gedanken tragen nichts zur Beseitigung der unschönen Hartz IV Problematik bei. Vielleicht regen sie den einen oder anderen dazu an, nach individuellen Möglichkeiten der Ausgabenreduzierung ohne echten Verzicht auf Gewünschtes zu forschen und gute Ideen dazu sollte man im Web verbreiten.

2 Gedanken zu „Hartz IV. Fast kostenloser Tabak und selbstgebrautes Bier.

  1. Ich bin immer wieder schockiert, wie viele Steuern wir eigentlich bezahlen müssen. Es ist einfach nicht fair, dass der Staat alles einkassiert. Doch der Staat ist pleite, was sollte er sonst machen?

  2. Das der Staat pleite ist, ist aber nicht unser Problem. Wir haben die Wirtschaftskrise nicht verursacht. Wir haben mit hermesbürgschaften Risikoprojekte wie den 3 Schluchten Damm in China mitfinanziert. Im Risikofall dürfen wir Bürger blechen. Wer steckt eigentlich die Profite ein?

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